Verkaufs- und Lieferbedingungen der SSB – Spillner Spezialbaustoffe GmbH

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  1. Geltung der Bedingungen
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
    Die Anwendung der Geschäfts­bedingungen des Kunden ist ausge­schlos­sen. Gegen­bestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf solche Bedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Vertragsabschluss
    Angebote sind freibleibend, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist genannt ist. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
    Richtige und rechtzeitige Selbst­belieferung bleibt vorbehalten. Schriftlich bestätigte Liefer­termine sind keine Fixtermine: es bedarf der schrift­lichen Mahnung zur Herstellung des Verzugs.
  3. Zahlungsbedingungen
    Rechnungen sind grundsätzlich ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Abweichende Zahlungs­ziele oder Skonti können nur individuell vereinbart werden.
    Trotz abweichender Bestimmung des Kunden dürfen wir Zahlungen zunächst auf ältere Schulden verrechnen.
    Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung ist unbe­stritten oder rechtskräftig festgestellt.
  4. Lieferung und Gefahrübergang
    Erfüllungsort für Lieferungen ist unsere Nieder­lassung oder das jeweilige Hersteller­werk. Verladung und Versand erfolgen auf unsere Veranlassung, aber auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
    Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Empfänger zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versand­bereitschaft an auf den Empfänger über.
  5. Eigentumsvorbehalt
    Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Verträgen mit Unter­nehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäfts­beziehung.
    Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädi­gungen der Ware unverzüglich mitzuteilen.
    Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter­zu­veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs­betrages ab, die ihm durch die Weiter­ver­äußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungs­ver­pflichtungen nicht ordnungs­gemäß nachkommt.
    Eine Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegen­ständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegen­ständen. Wird Vorbehalts­ware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in sein Haus­grund­stück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbs­mäßigen Veräußerung des Grund­stücks entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungs­betrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  6. Gewährleistung
    Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nach­besserung oder Ersatz­lieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nach­erfüllung durch Nach­besserung oder Ersatz­lieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unver­hält­nis­mäßigen Kosten möglich und die Alternative ohne erhebliche Nachteile für den Kunden ist.
    Schlägt die Nach­erfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herab­setzung des Kaufpreises oder Rück­gängig­machung des Vertrages verlangen.
    Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltend­machung des Gewähr­leistungs­anspruchs ausge­schlossen. Transport­schäden hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur anzuzeigen und die erforder­lichen Formali­täten gegenüber dem Beförderer wahr­zu­nehmen.
    Die Gewähr­leistungs­frist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre.
    Erhält der Kunde eine mangel­hafte Montage- oder Verlege­anleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangel­freien Montage oder Verlege­anleitung verpflichtet und dies auch  nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungs­gemäßen Montage oder der Verlegung entgegen steht.
  7. Haftungsbeschränkungen
    Bei leicht fahrlässigen Pflicht­ver­letzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorherseh­baren, vertrags­typischen und unmittel­baren Durch­schnitts­schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflicht­verletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesent­licher Vertrags­pflichten nicht.
    Schadens­ersatz­ansprüche wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.
  8. Schlussbestimmungen
    Für diese Bedingungen und die gesamten Rechts­beziehungen zwischen den Vertrags­partnern gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts­überein­kommens.
    Der Kunde ist damit einverstanden, dass die zur Vertrags­durchführung notwendigen personen­bezogenen Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen von uns verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

    Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Hamburg ausschließ­licher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags­verhältnis ergebenden Streitigkeiten.

    Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksam­keit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein­barungen nicht berührt.

Stand April 2010