HODY®
Verbunddecken

Prüfungszeugnisse

Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-26.1-52

Die Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-26.1-52 für HODY®-Stahlverbundböden wurde am 04. Juni 2009 vom Deutschen Institut für Bautechnik erteilt.

Berichte

Die niedrigen HODY ®-Stahlverbundböden wurden von der holländischen TNO-Bouw in Delft intensiv getestet. Weitere Zeichnungen, Entwurfsunterlagen und Tabellen wurden im Ingenieurbüro Bartels b.v. in den Niederlanden erstellt. Sie basieren auf dem Eurocode 4.

Berechnungen / Zeichnungen

Die Berechnungen bzw. Zeichnungen, die vor Arbeitsbeginn von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen, können auf Wunsch von uns besorgt werden.

Service und Beratung

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Lieferanten oder unserem technischen Beratern auf. Diese können Sie ausführlich über die Anwendung der HODY ®-Stahlverbundböden beraten.

Leistungsbeschreibungen

Leistungsbeschreibungen für die HODY ®- Stahlverbundböden sind erhältlich. Die HODY ®- Stahlverbundböden wurden in die holländische STABU Leistungssystematik aufgenommen.

HODY ® - Gutachten

  • Statische Berechnungen pdf (6,0 MiB) 14.07.2015
  • Stützweiten pdf (62,3 KiB) 14.07.2015