Verkaufs- und Lieferbedingungen der SSB – Spillner Spezialbaustoffe GmbH
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- Geltung der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Die Anwendung der Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf solche Bedingungen wird hiermit widersprochen. - Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist genannt ist. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Schriftlich bestätigte Liefertermine sind keine Fixtermine: es bedarf der schriftlichen Mahnung zur Herstellung des Verzugs. - Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind grundsätzlich ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Abweichende Zahlungsziele oder Skonti können nur individuell vereinbart werden.
Trotz abweichender Bestimmung des Kunden dürfen wir Zahlungen zunächst auf ältere Schulden verrechnen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. - Lieferung und Gefahrübergang
Erfüllungsort für Lieferungen ist unsere Niederlassung oder das jeweilige Herstellerwerk. Verladung und Versand erfolgen auf unsere Veranlassung, aber auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Empfänger zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Empfänger über. - Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Eine Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in sein Hausgrundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. - Gewährleistung
Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich und die Alternative ohne erhebliche Nachteile für den Kunden ist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Transportschäden hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur anzuzeigen und die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Beförderer wahrzunehmen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- oder Verlegeanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage oder Verlegeanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen Montage oder der Verlegung entgegen steht. - Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist. - Schlussbestimmungen
Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die zur Vertragsdurchführung notwendigen personenbezogenen Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen von uns verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand April 2010